Corona-Lage in Schleswig-Holstein:

Feststellungen und Hinweise der Landespolizei

Seit Mitte März gelten besondere Regeln, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt wurden. Insgesamt haben sich die Menschen in den vergangenen Wochen nach Wahrnehmung der Polizei auf die Beschränkungen eingestellt und ganz überwiegend werden diese einschränkenden Regeln auch befolgt. Auch polizeiliche Maßnahmen werden in aller Regel respektiert und befolgt.

Zur Entwicklung der Verkehrsunfalllage und der Kriminalitätslage folgende Schlaglichter:

  • Bei den Verkehrsdelikten hat sich die Anzahl der polizeilich bekannten Fälle mehr als halbiert. Viele Bürgerinnen und Bürger vermeiden aufgrund der derzeitigen Einschränkungen im Alltag unnötige Wege, die Straßen sind dadurch deutlich leerer.
  • Auch die Zahl der Verkehrsunfälle ist deutlich gesunken. Die Entwicklung ist besonders im Vergleich zum aktuellen Vorjahreszeitraum 2019 bemerkenswert. Während in der 16. Kalenderwoche 2019 1647 Unfälle verzeichnet wurden, waren es 2020 nur 325. Hier gilt aber zu beachten, dass es sich um eine sehr kurze Momentaufnahme handelt.
  • Nach wie vor hat auch die Feststellung Bestand, dass die registrierte Kriminalität im Land seit Beginn der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus deutlich zurückgegangen ist. Es stehen derzeit noch keine Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zur Verfügung und eine Lagebewertung auf der Datenbasis des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems ist nicht abschließend und daher von eingeschränkter Aussagekraft. Dennoch lässt sich sagen, dass die Zahl der festgestellten Straftaten in den letzten vier Wochen bis 20. April 2020 um rund 30 Prozent zurückgegangen ist. Der deutliche Rückgang der festgestellten Kriminalitätsbelastung ist in vielen Deliktsbereichen zu verzeichnen, von Eigentumsdelikten über Verkehrsdelikte bis hin zu Rauschgiftdelikten.
  • Es sind auch Fälle von Betrugstaten und -versuchen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bekannt geworden. Es handelte sich zum Beispiel um sogenannte Fake-Shops, in denen auch Schutzausrüstung angeboten worden ist oder vermeintliche Kaufangebote, unter Umständen auch am Telefon.

 

Folgende Tipps gibt die Polizei, damit Bürgerinnen und Bürger und Firmen Betrügern nicht auf den Leim gehen:

  • Seien Sie stets skeptisch, gerade bei vermeintlich günstigen Angeboten oder wenn Sie unter Druck gesetzt werden

Am Telefon:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Legen Sie den Hörer auf, wenn Ihnen etwas merkwürdig erscheint. Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen.
  • Wenn Sie unsicher sind: Rufen Sie die Polizei unter 110 (ohne Vorwahl) oder Ihre örtliche Polizeidienststelle an. Nutzen Sie nicht die Rückruftaste.

Bei Personen, die sich an der Haustür verdächtig machen:

  • Sofern Unbekannte bei Ihnen zu Hause vorstellig werden, seien Sie grundsätzlich misstrauisch. Lassen Sie die Fremden nicht in die Wohnung, gehen Sie nicht auf Verkaufsangebote ein.
  • Geben Sie niemals persönliche Daten oder Wertgegenstände weiter. Vertrauen Sie nur Freunden, Nachbarn und Bekannten, wenn diese Ihnen Hilfe anbieten.

Bei verdächtigen Internetseiten, E-Mails und Fake Shops:

  • Recherchieren Sie im Internet: Haben andere Nutzer schon Erfahrungen mit dem Shop gemacht?
  • Werden andere Zahlungsarten als Vorkasse und Paypal wirklich angeboten (Nachnahme, Rechnung, Kreditkarte)
  • Prüfen Sie Daten aus dem Impressum: Ist die Firma unter der Adresse zu finden? Kann man die Firma anrufen? Ist sie im Handelsregister tatsächlich eingetragen?
  • Dubiose Angebote zu Schutzmasken oder Desinfektionsmittel und verdächtige E-Mails, die Kontodaten fordern, sind zu ignorieren bzw. zu löschen.

Die Landespolizei Schleswig-Holstein beobachtet die Entwicklung weiter sorgfältig. Auch an diesem Wochenende wird die Polizei erneut unsere landesweite Präsenz erhöhen und verstärkt mit Streifen auf Schleswig-Holsteins Straßen unterwegs sein. An den Übergängen zu den Inseln und in Naherholungsgebieten wie der Elbmarsch am Hamburger Rand oder an den Stränden von Nord- und Ostsee müssen Bürgerinnen und Bürger mit Kontrollen rechnen.

Pressemitteilung/Quelle: Landespolizei