Das Land Schleswig-Holstein stärkt die Luftrettung wie im Koalitionsvertrag angekündigt. „Gerade bei Patientinnen und Patienten mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung, wie einem Herz-Kreislauf-Stillstand oder einem Schädel-Hirn-Trauma, ist eine schnelle klinische Versorgung notwendig. Hier kann die Luftrettung zur Versorgung und Überbrückung längerer Transportwege in eine geeignete Behandlungseinrichtung beitragen. Ich freue mich, dass wir den Luftrettungsstandort Schleswig-Holstein gemeinsam mit allen Beteiligten nun stärken und ausbauen“, so Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken.

 

Konkret gibt es folgende Anpassungen: 

  • Ausweitung der Einsatzzeiten: Die Vorhaltezeit an der Luftrettungsstation Niebüll wird vom Tagflugbetrieb zu einer 24/7 Station verlängert.
  • Technisch erweiterter Rettungshubschrauber: Der Hubschrauber der Station Niebüll wird um das zusätzliche Einsatzmittel „Rettungswinde“ erweitert.
  • Ein weiterer Luftrettungsstandort: Zusätzlich zu den bestehenden Standorten in Rendsburg/Schachtholm, Niebüll und Siblin wurde ein weiterer, noch zu errichtender Luftrettungsstandort im Gebiet von Itzehoe am Flugplatz „Hungriger Wolf“ ab 1. Juli 2024 festgelegt.

 

Zukünftig wird die Luftrettung in SH wie folgt durchgeführt:

 Luftrettungsstation Rendsburg/Schachtholm:

Durchführer: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG

Vorhaltezeit: 24/7 Flugbetrieb

 

Luftrettungsstation Niebüll:

Durchführer: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG

Vorhaltezeit: 24/7 Flugbetrieb

Besonderheit: Rettungswinde

 

Luftrettungsstation „Hungriger Wolf“:

Durchführer: ADAC Luftrettung gGmbH

Vorhaltezeit: Tagflugbetrieb (7 Uhr bis Sonnenuntergang)

 

Luftrettungsstation Siblin:

Durchführer: Bundesministerium des Innern und für Heimat (Zivilschutz-Hubschrauber)

Vorhaltezeit: Tagflugbetrieb (7 Uhr bis Sonnenuntergang)

 

Hintergrund und Verfahren:

Mit Inkrafttreten des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetztes (SHRDG) vom 25. Mai 2017 ist das Land Schleswig-Holstein Träger der Luftrettung. Aufgabe des Landes ist es unter anderem, die Standorte der Rettungshubschrauber festzulegen. Die Leistungserbringung wurde 2024 neu ausgeschrieben und vergeben, da am 24. Mai 2024 die im Gesetz gesetzlich festgelegte Übergangsfrist für die bisher bestehenden Luftrettungsdienststandorte in Niebüll und Rendsburg/Schachtholm endet.

Als Träger der Luftrettung hat das Land deswegen bereits 2020 ein externes Gutachten zur Luftrettung in SH erstellen lassen. Ziel war, zu untersuchen, wie die Luftrettung in Schleswig-Holstein als ergänzender Teil zum bodengebunden Rettungsdienst aufgestellt werden kann. Die Festlegung der Luftrettungsstandorte erfolgte im Benehmen mit den Kostenträgern (u.a. Krankenkassen) und den bodengebundenen Rettungsdienstträgern (Kreise/kreisfreien Städte) mit dem Ziel, eine möglichst große Fläche und damit auch möglichst viele Menschen im Land luftrettungsdienstlich abzudecken und den Bedarfen der luftrettungsdienstlichen Vorhaltung anzupassen.

Im Nachgang zu diesem Gutachten wurden durch das Land die Standorte der Luftrettung festgelegt. Es folgte das Konzessionsvergabeverfahren für die Stationen in Rendsburg/Schachtholm, Niebüll und am „Hungrigen Wolf“. Die Station Siblin war aufgrund der Zuteilung eines Zivilschutz-Hubschraubers des Bundes nicht von der Ausschreibung betroffen.

 

Quelle: PM Ministerium für Justiz und Gesundheit