Wassersport vor SPO: Kitesurfen weiter WillkommenVon Eider-Kurier09.12.2015, 15.52 UhrFoto: Bild: Pixabay / CCO Einigung zum Kitesurfen vor Sylt und St. Peter-Ording St. Peter-Ording. Kitesurfer-Initiativen und Naturschutzvereine, Tourismuszentralen, Gemeinden und Ämter haben sich in Gesprächen mit der Nationalparkverwaltung auf Kite-Gebiete für Sylt und für die Westküste Eiderstedts verständigt. Ziel ist es, dass Kitesurfen in den attraktivsten und am meisten genutzten Gebieten weiterhin möglich zu machen und zugleich die empfindlichen Bereiche des Nationalparks zu schützen. Aus dem Mosaik der Einzelvorschläge will die Nationalparkverwaltung nun ein Gesamtkonzept erstellen und Umweltminister Robert Habeck vorlegen. „Das sind wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einem flächendeckenden Vorschlag“, freut sich Detlef Hansen, der als Leiter der Nationalparkverwaltung an vielen Gesprächen beteiligt ist. „Auch für Dagebüll, Föhr, Amrum, Hooge, Langeneß, Pellworm, Nordstrand, Lüttmoorsiel, Holmer Siel, Husum, Simonsberg/Lundenbergsand, Vollerwiek, Stufhusen, Büsum und die Meldorfer Bucht wollen wir uns auf Kite-Gebiete verständigen und sind jetzt mit vielen regionalen Akteuren in letzten Abstimmungen. Dies zeigt, dass die für Kiter attraktiven Flächen großräumig zugänglich bleiben sollen und es nicht um wenige, ausgesuchte Spots geht“, erklärt er. Das größte, jetzt vereinbarte Gebiet umfasst die Westküste Sylts, wobei lokale Regelungen für den Badebetrieb und die touristische Strandnutzung weiterhin zu beachten sind. Darüber hinaus sollen die beiden bisher genutzten Gebiete an der Wattseite Sylts bestehen bleiben (List/Königshafen und Hörnum/Möwennest). Auch vor St. Peter-Ording passen Nationalpark und Kiten gut zusammen. Dort soll das Kiten an den rund zehn Kilometer langen Stränden, mit Ausnahme der Badezonen und des inneren Bereichs einer kleinen Lagune, weiterhin möglich sein. An den Übergängen in die ökologisch sensiblen Bereiche der Tümlauer Bucht nach Norden und die Eidermündung im Süden soll die Natur dagegen Vorrang haben. Kitesurfen ist ein Trendsport. Mit der leichter und besser werdenden Ausrüstung sind Kiter hochmobil und das ganze Jahr über im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer unterwegs. In sensiblen Bereichen kommt es – meist aus Unkenntnis – dazu, dass Vögel aufgescheucht werden, die im flachen Wasser rasten oder Nahrung suchen. Störungen von Vögeln sind durch die Betreuungsberichte der Naturschutzverbände, Beobachtungen von Rangern der Nationalparkverwaltung und durch weitere Meldungen belegt. In Einzelfällen wurde Anzeige erstattet. „Wir sagen ausdrücklich „Ja“ zum Kiten im Nationalpark und Weltnaturerbe Wattenmeer, aber bitte in den weniger sensiblen Gebieten“, bringt Hansen die Haltung der Nationalparkverwaltung auf den Punkt und überzeugte damit die regionalen Akteure. Die Ausweisung von Kite-Gebieten und der Ausschluss des Kitesurfens außerhalb dieser Gebiete ist aus Sicht der Nationalparkverwaltung in Zusammenhang mit der ohnehin anstehenden Neufassung der Befahrensverordnung für Wasserstraßen im Wattenmeer fachlich angeraten und rechtlich gut umzusetzen. Es hätte zudem den Vorteil, dass in den drei Wattenmeer-Nationalparken in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein dieselben Bestimmungen gelten würden. Umweltminister Habeck will nach Vorlage eines für die Westküste erarbeiteten Gesamtkonzeptes über das weitere Vorgehen bezüglich des beim Bundesverkehrsminister zu stellenden Antrags entscheiden. Hansen weist darauf hin, dass die Verlegung des Kitesurf-Worldcups 2016 von St. Peter-Ording nach Fehmarn keinen Bezug zu den beabsichtigten Regelungen für das Kitesurfen hat. Die Nationalparkverwaltung hatte für die Durchführung der Veranstaltung in 2016 keine neuen Vorgaben oder Bedingungen verlangt. Die Veranstalter selbst hätten für die Verlegung allein wirtschaftliche Gründe angegeben. Die jetzige Befahrensverordnung des Bundes stammt aus dem Jahre 1997. Trotz Bemühungen der Länder wurde sie bisher nicht an Schleswig-Holsteins 1999 novelliertes Nationalparkgesetz angepasst. Im marinen Teil des Nationalparks bestehen daher zwei Schutzzonensysteme mit unterschiedlichem Zuschnitt, die beide rechtskräftig sind. So gibt es Gebiete, die mit Wasserfahrzeugen nicht befahren, bei Niedrigwasser aber betreten werden dürfen. Und es gibt Gebiete, in denen es sich umgekehrt verhält. Weil das Wattenmeer ein hochdynamischer Lebensraum ist, in dem sich Priele andauernd verlagern und Sandbänke neu bilden, liegen viele von Seehunden und Vögeln genutzte Bereiche inzwischen zudem außerhalb der Schutzzonen, die in den 1990er Jahren zur Darstellung der Befahrensverordnung in die Seekarten eingetragen wurden. Das Wattenmeer ist das vogelreichste Gebiet Europas. Mehrere Millionen Vögel nutzen die Flachwasserbereiche des schleswig-holsteinischen Nationalparks oder rasten auf benachbarten Hochwasserrastplätzen. Störungen können Tausende von Wat- und Wasservögeln von ihren Rast- und Nahrungsplätzen vertreiben. Dies kostet sie zusätzlich Energie, die sie eigentlich für den Weiterflug in ihre Überwinterungsgebiete oder für den kalten, nahrungsarmen und energiezehrenden Winter benötigen. Quelle: Medieninformation der Nationalparkverwaltung